Allgemeine Geschäftsbedingungen Pferdetraining
Zwischen dem Eigentümer des Pferdes oder einer von ihm beauftragten Person, im weiteren Text "Auftraggeber" genannt und Katrin Rückwald, im weiteren Text "Pferdetrainerin" genannt, wird in Folge einer beiderseitigen Erklärung ein Werkvertrag abgeschlossen. Der Vertrag kann mündlich oder schriftlich vereinbart werden.
Auftrag und Leistung
- Der Auftraggeber beauftragt die Pferdetrainerin mit einem Pferd / Pony, das in seinem Eigentum steht, zu trainieren, ihn selber oder einen Stellvertreter im Umgang mit seinem Pferd zu unterrichten oder ihm Reitunterricht zu erteilen.
- Der Unterricht erfolgt in Theorie und Praxis.
- Die Entscheidung über den Unterrichtsinhalt und Ausführungsort obliegt der Pferdetrainerin.
- Wird der Auftrag durch einen Beauftragten des Eigentümers erteilt und es gibt keine Hinweise darauf, dass dies gegen den Willen des Eigentümers geschieht, gilt dessen Einverständnis als gegeben.
- Die Pferdetrainerin verpflichtet sich, die von ihr angebotenen Dienstleistungen nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen.
Ort und Zeit
- Pferdetrainerin und Auftraggeber erbringen ihre Leistung an einem beidseitig bestätigten Ort zu einer beidseitig bestätigten Zeit.
- Eine Unterrichtseinheit entspricht in etwa 45 Minuten. Ein Anspruch auf minutengenaue Leistungserfüllung besteht nicht.
- Die Pferdetrainerin erbringt ihre Leistung nur in Anwesenheit des Auftraggebers oder einer von ihm beauftragten, geschäftsfähigen Person.
- Ein Stornierung oder Änderung von Ort oder Zeit ist nur mit Bestätigung gültig.
- Kann eine Leistung nicht erbracht werden weil obige Bedingungen nicht gegeben sind, kann ein Schadenersatz in maximaler Höhe des Auftragswertes verlangt werden.
- Bei Verhinderung durch höhere Gewalt oder bei offensichtlicher Unmöglichkeit, wird ein Schadenersatz ausgeschlossen.
Pflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber muss über Vorerkrankungen, Allergien und Verhaltensauffälligkeiten des Pferdes Auskunft geben.
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Pferdetrainerin im Vorfeld über akute und ansteckende Krankheiten in Kenntnis zu setzten.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, über eine gültige Tierhalterhaftpflichtversicherung für das entsprechende Pferd zu verfügen.
- Der Auftraggeber muss je nach Trainingsinhalt dafür sorgen, dass ein geeigneter Ort zur Verfügung steht (Reitplatz, Reithalle).
Preise und Bezahlung
- Es gelten die Preise der aktuellsten Preisliste. Persönlich abgesprochene Vergünstigungen haben keinen Anspruch auf Dauerhaftigkeit.
- Die Bezahlung erfolgt vor Ort in bar oder unverzüglich per PayPal. Eine Zahlung per Banküberweisung ist nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Vereinbarung möglich.
Ende des Werkvertrages
- Nach Ende der Trainingseinheit und Zahlung endet der Werkvertrag.
Haftung und Risiko
- Der Auftraggeber bleibt Tierhüter nach Bürgerlichem Gesetzbuch.
- Die Teilnahme am Training und das Reiten erfolgt auf eigen Gefahr.
- Für Schäden, die der Auftraggeber oder sein Pferd während des Trainings verursacht, haftet der Auftraggeber eigenständig.
- Die Pferdetrainerin schließt die Haftung aller, dem Auftraggeber entstehenden Personen-, Sach- und Vermögenschäden aus, die durch leichte Fahrlässigkeit der Pferdetrainerin entstehen und nicht durch die Haftpflichtversicherung der Pferdetrainerin abgedeckt sind.
- Das Tragen von geeigneter Schutzausrüstung beim Training und beim Reiten wird empfohlen.
- Dem Auftraggeber ist bewusst, dass das Tragen von Schmuck wie Ringen, Ketten und Ohrringen bei der Arbeit mit Pferden und beim Reiten eine erhöhte Gefahr darstellt. Für Schäden, die im Zusammenhang stehen mit Schmuck oder ungeeigneter Kleidung trägt die Pferdetrainerin daher keine Haftung.
Salvatorische Klausel
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nichtig sein oder werden, so berühren sie die übrigen nicht in ihrer Wirkung.
- Es gilt deutsches Recht.
- Der Gerichtsstand ist Essen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen Huforthopädie
Zwischen dem Eigentümer des Pferdes oder einer von ihm beauftragten Person, im weiteren Text "Auftraggeber" genannt und Katrin Rückwald, im weiteren Text "Huforthopädin" genannt, wird in Folge einer beiderseitigen Erklärung ein Werkvertrag abgeschlossen. Der Vertrag kann mündlich oder schriftlich vereinbart werden.
Auftrag und Leistung
- Der Auftraggeber beauftragt die Huforthopädin an einem Pferd / Pony, das in seinem Eigentum steht, die Hufbearbeitung durchzuführen.
- Wird der Auftrag durch einen Beauftragten des Eigentümers erteilt und es gibt keine Hinweise darauf, dass dies gegen den Willen des Eigentümers geschieht, gilt dessen Einverständnis als gegeben.
- Die Huforthopädin verpflichtet sich, die von ihr angebotenen Dienstleistungen nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen.
Ort und Zeit
- Huforthopädin und Auftraggeber erbringen ihre Leistung an einem beidseitig bestätigten Ort zu einer beidseitig bestätigten Zeit.
- Die Huforthopädin erbringt ihre Leistung nur in Anwesenheit des Auftraggebers oder einer von ihm beauftragten, geschäftsfähigen Person.
- Ein Stornierung oder Änderung von Ort oder Zeit ist nur mit Bestätigung gültig.
- Kann eine Leistung nicht erbracht werden weil obige Bedingungen nicht gegeben sind, kann ein Schadenersatz in maximaler Höhe des Auftragswertes verlangt werden.
- Bei Verhinderung durch höhere Gewalt oder bei offensichtlicher Unmöglichkeit, wird ein Schadenersatz ausgeschlossen.
Abnahme
- Die Abnahme erfolgt sofort nach Beendigung der Arbeit durch den Auftraggeber oder dessen Stellvertreter.
- Ist der Auftraggeber zum Zeitpunkt der Arbeitsbeendigung nicht mehr anwesend, gilt die Abnahme als gegeben.
Preise und Bezahlung
- Es gelten die Preise der aktuellsten Preisliste. Persönlich abgesprochene Vergünstigungen haben keinen Anspruch auf Dauerhaftigkeit.
- Die Bezahlung erfolgt vor Ort in bar oder unverzüglich per PayPal. Eine Zahlung per Banküberweisung ist nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Vereinbarung möglich.
Ende des Werkvertrages
- Nach Abnahme und Zahlung endet der Werkvertrag.
Gewährleistung und Haftung
- Die Huforthopädin haftet nur für Schäden, die in direktem und zeitlichen Zusammenhang mit ihrer Arbeit stehen.
- Die Gewährleistung und Haftung erlischt, wenn den Empfehlungen über die Nutzung oder Haltung des Pferdes / Ponys nicht Folge geleistet wird, das Tier über seine natürliche Bestimmung hinaus belastet wird, der Schaden nicht von ihr zu vertreten ist oder auf mögliche Folgen und Konsequenzen im Vorfeld hingewiesen wurde.
- Ein Mangel muss der Huforthopädin sofort bekannt gegeben werden. Es muss die Möglichkeit der Nachbesserung gegeben werden.
- Ein Schaden muss der Huforthopädin sofort gemeldet werden. Es muss ihr, einer beauftragten Person, sowie der Versicherung die Möglichkeit zur Begutachtung des Schadensgegeben werden.
- Schadenersatz für einen Mangel kann maximal in Höhe des Auftragswertes verlangt werden. Schadenersatz für einen Schaden kann maximal in Höhe der gesetzlichen Mindestsumme verlangt werden.
Salvatorische Klausel
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nichtig sein oder werden, so berühren sie die übrigen nicht in ihrer Wirkung.
- Es gilt deutsches Recht.
- Der Gerichtsstand ist Essen.